Brandschutzhelfer: Das muss der Arbeitgeber regeln
Nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die DGUV Vorschrift 1 (§ 22 Abs. 2) und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisieren das. Wie die Ausbildung aufgebaut sein soll, beschreibt die DGUV Information 205-023.
- Brandschutzhelfer benennen
- Ausbildung mit Theorie und praktischer Löschübung durchführen lassen
- Ausbildung und Teilnahme dokumentieren
- Verfügbarkeit in jeder Schicht und bei Abwesenheit sicherstellen
- Ausbildung in regelmäßigen Abständen wiederholen
