Fachwissen Brandschutz

Kompakte Antworten für Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Brandschutzbeauftragte. Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026. Sie ersetzen nicht Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Brandschutzhelfer: Das muss der Arbeitgeber regeln

Nach § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die DGUV Vorschrift 1 (§ 22 Abs. 2) und die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisieren das. Wie die Ausbildung aufgebaut sein soll, beschreibt die DGUV Information 205-023.

  • Brandschutzhelfer benennen
  • Ausbildung mit Theorie und praktischer Löschübung durchführen lassen
  • Ausbildung und Teilnahme dokumentieren
  • Verfügbarkeit in jeder Schicht und bei Abwesenheit sicherstellen
  • Ausbildung in regelmäßigen Abständen wiederholen

Wie viele Brandschutzhelfer brauchen Sie?

Die ASR A2.2 nennt einen Anteil von 5 % der Beschäftigten als in der Regel ausreichend. Maßgeblich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung. Mehr Brandschutzhelfer können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, bei vielen anwesenden Personen, bei Personen mit eingeschränkter Mobilität und in großen Gebäuden. Im Schichtbetrieb muss in jeder Schicht eine ausreichende Zahl anwesend sein.

Brandschutzhelfer-Rechner

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Brandschutzhelfer als Ausgangswert4 pro Schicht bei 1 Schicht. Das passt in einen Kurs mit bis zu 15 Personen.

Rechnung: 5 % der Beschäftigten je Schicht, aufgerundet, mindestens eine Person. Vertretungen für Urlaub und Krankheit sowie die Faktoren aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung kommen hinzu.

Ausbildung anfragen

Wiederholung und Unterweisung

Für Brandschutzhelfer nennt die ASR A2.2 bei normaler Brandgefährdung ein Wiederholungsintervall von zwei bis fünf Jahren als bewährt. Das konkrete Intervall legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.

Davon zu unterscheiden ist die Brandschutzunterweisung aller Beschäftigten. Sie findet vor Aufnahme der Tätigkeit statt und danach mindestens einmal jährlich, außerdem nach wesentlichen Änderungen im Betrieb.

Brandklassen und Löschmittel

Die Norm DIN EN 2 teilt Brände nach dem brennenden Stoff in Brandklassen ein. Auf jedem Feuerlöscher steht, für welche Brandklassen er geeignet ist.

KlasseBrennender StoffGeeignete Löschmittel
AFeste, glutbildende StoffeHolz, Papier, Textilien, viele KunststoffeWasser, Schaum, ABC-Pulver
BFlüssige oder flüssig werdende StoffeBenzin, Öle, Lacke, WachsSchaum, ABC- oder BC-Pulver, Kohlendioxid
CGaseErdgas, Propan, AcetylenABC- oder BC-Pulver, zuerst die Gaszufuhr schließen
DMetalleAluminium-, MagnesiumspäneMetallbrandpulver
FSpeiseöle und -fetteFritteusen, FettbackgeräteFettbrandlöscher der Klasse F

Nie Wasser auf brennendes Fett. Das Wasser verdampft schlagartig und reißt das brennende Fett mit. Es entsteht eine Stichflamme.

Notruf 112: Die Leitstelle führt das Gespräch

Wer 112 wählt, muss keine Liste auswendig können. Die Leitstelle stellt die Fragen und führt durch das Gespräch. Wichtig sind drei Dinge:

  • Den Ort so genau wie möglich nennen: Adresse, Gebäude, Stockwerk
  • Ruhig beantworten, was gefragt wird
  • Nicht auflegen. Das Gespräch beendet die Leitstelle.

Danach hilft es, wenn jemand die Einsatzkräfte an der Zufahrt empfängt und einweist.

Brandschutz­ordnung nach DIN 14096

Die Brandschutzordnung beschreibt, wie Brände verhütet werden und wie sich alle im Brandfall verhalten. Sie besteht aus drei Teilen:

Teil A
Aushang für alle Personen im Gebäude, auch für Besucher. Kurz und mit Sicherheitszeichen.
Teil B
Für alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, in der Regel also alle Beschäftigten.
Teil C
Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, zum Beispiel Brandschutzhelfer, Räumungshelfer und Führungskräfte.

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