Brandschutzhelfer-Ausbildung
Die Ausbildung, die Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 nachweisen müssen. Kompakte Theorie, danach löscht jede Person selbst am Fire-Trainer.
990 € Festpreis bis 10 Personen
Ich bilde Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 aus, unterstütze Betriebe bei Brandschutzordnung und Räumungsübung und bringe Kindern in Kita und Grundschule das richtige Verhalten bei Feuer bei. Fachlich genau, praxisnah und direkt bei Ihnen vor Ort.
Aus Wachtberg für Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis und den Kreis Ahrweiler.
Drei Bereiche, ein Anspruch: Was in der Schulung geübt wird, muss im Ernstfall funktionieren.
Die Ausbildung, die Arbeitgeber nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 nachweisen müssen. Kompakte Theorie, danach löscht jede Person selbst am Fire-Trainer.
990 € Festpreis bis 10 Personen
Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten, Brandschutzordnung nach DIN 14096, Räumungshelfer und Räumungsübung sowie Notfallvorsorge.
individuelles Angebot
Für Kita und Grundschule nach § 3 Abs. 5 BHKG NRW: altersgerecht, mit viel Mitmachen und ohne Angst zu machen.
individuelles Angebot

Ich bin Jan Saam, seit 2001 bei der Feuerwehr und heute hauptberuflich Führungskraft im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst einer Berufsfeuerwehr. Aus dem Einsatzdienst weiß ich, was in den Minuten vor dem Eintreffen der Feuerwehr entscheidet.
Vor der Feuerwehr habe ich fast zehn Jahre in Qualitätssicherung und Produktmanagement der Industrie gearbeitet und an Hochschulen gelehrt. Deshalb sind meine Schulungen klar aufgebaut, verständlich erklärt und sauber dokumentiert.
Antworten auf die Fragen, die Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte und Brandschutzbeauftragte am häufigsten stellen.
Sie nennen Thema, Personenzahl und Ort per Formular oder E-Mail.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Terminvorschlag.
Theorie mit Bezug zu Ihrem Betrieb, danach Löschpraxis für alle Teilnehmenden.
Teilnahmebescheinigungen, Dokumentation für Ihre Unterlagen und ein Handout für alle.
Nach ASR A2.2 sind in der Regel 5 % der Beschäftigten ausreichend. Bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen vor Ort, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großen Gebäuden können mehr nötig sein. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit müssen Sie zusätzlich einplanen. Mit dem Brandschutzhelfer-Rechner ermitteln Sie Ihren Ausgangswert.
Die ASR A2.2 nennt bei normaler Brandgefährdung ein Intervall von zwei bis fünf Jahren als bewährt. Das konkrete Intervall legen Sie in Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest. Die Wiederholungsschulung kostet bei mir dasselbe wie die Erstausbildung.
Eine Brandsimulationsanlage für Löschübungen. Das Übungsfeuer lässt sich jederzeit abschalten und hinterlässt keine Rückstände. Gelöscht wird mit Übungsfeuerlöschern.
Nein. Nach DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-025 werden für Löschübungen keine betrieblichen oder ausgesonderten Feuerlöscher verwendet. Ich bringe eigene Übungsgeräte mit, Ihre Feuerlöscher bleiben einsatzbereit an ihrem Platz.
Einen Raum für den Theorieteil und für die Praxis eine freie Fläche im Außenbereich, zum Beispiel Hof oder Parkplatz.
Schreiben Sie mir, was Sie planen: Thema, Personenzahl und Ort genügen. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Terminvorschlag.